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Umzugsratgeber

Von Frankreich nach Malaysia

Was sich steuerlich ändert, wenn Sie von Frankreich nach Malaysia ziehen: was Sie heute zahlen, was Sie dort zahlen würden und die Regeln, die Frankreich beim Wegzug anwendet.

Was Sie sparen würden

Bei €150.000 Dividenden oder ausländischem Einkommen pro Jahr, verglichen als tatsächlich ansässige Person in jedem Land.

Heute in Frankreich€47.100
In Malaysia€0
Unterschied pro Jahr+€47.100

Ganzer Ratgeber: Malaysia →

Wegzug aus Frankreich

  • Foyer oder lieu de séjour principal. Sie sind ansässig, wenn Ihr Haushalt (Ehepartner, Kinder) gewöhnlich in Frankreich lebt oder, falls das nicht zutrifft, wenn Frankreich der Ort ist, an dem Sie die meiste Zeit verbringen.
  • Hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich. Sie sind ansässig, wenn Ihre hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich ausgeübt wird, es sei denn, sie ist nur nebensächlich. Bei Führungskräften von Unternehmen mit Sitz in Frankreich und einem Umsatz über 250 Millionen EUR wird vermutet, dass sie hauptsächlich in Frankreich arbeiten.
  • Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Sie sind ansässig, wenn Frankreich der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen ist, zum Beispiel Ihre wichtigsten Kapitalanlagen, der Sitz Ihres Unternehmens oder die Quelle des Großteils Ihres Einkommens.

Regeln, die Sie auch nach dem Wegzug begleiten können

  • Französische Staatsangehörige in Monaco bleiben in Frankreich steuerpflichtig. Nach dem französisch-monegassischen Steuerabkommen von 1963 werden französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Monaco in der Regel in Frankreich so besteuert, als wären sie dort ansässig, es sei denn, sie lebten dort bereits vor dem 13. Oktober 1957 (fünf Jahre Wohnsitz bis 1962).

Wegzugsbesteuerung in Frankreich

Exit tax (article 167 bis CGI)

  • Mindestens 6 der 10 Jahre vor dem Wegzug in Frankreich steuerlich ansässig.
  • Wertpapiere und Gesellschaftsrechte im Gesamtwert von mindestens 800.000 EUR, ODER mindestens 50% der Gewinne einer Gesellschaft.

Nicht realisierte Veräußerungsgewinne (sowie Earn-out-Forderungen und zuvor gestundete Gewinne) werden beim Wegzug so besteuert, als wären sie realisiert worden, mit der Pauschalsteuer (12,8% Einkommensteuer plus Sozialabgaben) oder auf Wunsch mit den progressiven Sätzen.

Wegzugsteuer → · Bin ich noch ansässig? →

Ankunft in Malaysia

Einkommensteuer: 0% im Ausland · Unternehmensteuer: 24%

MM2H-Visum (Malaysia My Second Home) oder eine Arbeits- oder Geschäftsgenehmigung.

182 Tage im Jahr, um steuerlich ansässig zu sein.

Ausländische Einkünfte, die ansässige natürliche Personen erhalten, sind bis zum 31. Dezember 2036 befreit. Lokale Einkünfte bis zu 30 %. Gute Lebenshaltungskosten und Verbindungen in ganz Asien.

Leben vor Ort

Monatliche Kosten für eine Person, inklusive Miete
Kuala Lumpur€1.050–1.350
George Town (Penang)€850–1.150
Klima
Tropisches Regenwaldklima; ganzjährig 27-33°C, häufiger Regen am Nachmittag.
Direktflüge nach
London, Dubai, Doha, Singapur, Istanbul
Sicherheit
Hoch
Internationale Schulen
Viele
Festnetz-Internet
168 Mbps

Schritte zur Ansässigkeit

  1. 1 WochenMM2H-Stufe oder DE Rantau / Employment Pass über eine eigene Sdn Bhd wählen
  2. 4 WochenBankkonto eröffnen und Festgeld hinterlegen (MM2H)
  3. 12 WochenAntrag einreichen und bedingte Genehmigung erhalten
  4. 2 WochenGesundheitscheck, Versicherung und Visumeintrag

Insgesamt etwa 19 Wochen

Offizielle Webseiten: Steuerbehörde · Einwanderungsbehörde

Ungefähre Angaben, die sich oft ändern; prüfen Sie sie vor Ihrer Entscheidung.

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