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Golfstaaten und Asien · Platz 12 von 25 im Gesamtranking

Steuern in Malaysia

Kuala Lumpur · Penang

Ausländische Einkünfte bis 2036 befreit
Einkommensteuer0% im Ausland
Unternehmensteuer24%
Mindesttage182
Kosten des AufenthaltsGünstig

So bekommst du den Aufenthaltstitel

MM2H-Visum (Malaysia My Second Home) oder eine Arbeits- oder Geschäftsgenehmigung.

Tage, die du bleiben musst

182 Tage im Jahr, um steuerlich ansässig zu sein.

Kleingedrucktes

Ausländische Einkünfte, die ansässige natürliche Personen erhalten, sind bis zum 31. Dezember 2036 befreit. Lokale Einkünfte bis zu 30 %. Gute Lebenshaltungskosten und Verbindungen in ganz Asien.

Einkommensteuer8/10
Unternehmensteuer4/10
Kosten des Aufenthalts8/10
Einfachheit6/10
Leben und Anbindung8/10

Wenn du hierher ziehst

Um zu Hause keine Steuern mehr zu zahlen, musst du den Großteil des Jahres in Malaysia leben, dort deinen Lebensmittelpunkt haben und, falls du ein Unternehmen besitzt, es von dort aus führen. Eine Ansässigkeitsbescheinigung aus Malaysia ist dein bester Nachweis.

Prüfe außerdem, ob für dich eine Wegzugsteuer gilt, und lies das Doppelbesteuerungsabkommen, falls es eines gibt.

Bin ich zu Hause noch steuerlich ansässig? · Wegzugsteuer berechnen · Malaysia mit anderen Ländern vergleichen

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