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Umzugsratgeber

Von Frankreich nach Vereinigte Arabische Emirate

Was sich steuerlich ändert, wenn Sie von Frankreich nach Vereinigte Arabische Emirate ziehen: was Sie heute zahlen, was Sie dort zahlen würden und die Regeln, die Frankreich beim Wegzug anwendet.

Was Sie sparen würden

Bei €150.000 Dividenden oder ausländischem Einkommen pro Jahr, verglichen als tatsächlich ansässige Person in jedem Land.

Heute in Frankreich€47.100
In Vereinigte Arabische Emirate€0
Unterschied pro Jahr+€47.100

Ganzer Ratgeber: Vereinigte Arabische Emirate →

Wegzug aus Frankreich

  • Foyer oder lieu de séjour principal. Sie sind ansässig, wenn Ihr Haushalt (Ehepartner, Kinder) gewöhnlich in Frankreich lebt oder, falls das nicht zutrifft, wenn Frankreich der Ort ist, an dem Sie die meiste Zeit verbringen.
  • Hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich. Sie sind ansässig, wenn Ihre hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich ausgeübt wird, es sei denn, sie ist nur nebensächlich. Bei Führungskräften von Unternehmen mit Sitz in Frankreich und einem Umsatz über 250 Millionen EUR wird vermutet, dass sie hauptsächlich in Frankreich arbeiten.
  • Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Sie sind ansässig, wenn Frankreich der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen ist, zum Beispiel Ihre wichtigsten Kapitalanlagen, der Sitz Ihres Unternehmens oder die Quelle des Großteils Ihres Einkommens.

Regeln, die Sie auch nach dem Wegzug begleiten können

  • Französische Staatsangehörige in Monaco bleiben in Frankreich steuerpflichtig. Nach dem französisch-monegassischen Steuerabkommen von 1963 werden französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Monaco in der Regel in Frankreich so besteuert, als wären sie dort ansässig, es sei denn, sie lebten dort bereits vor dem 13. Oktober 1957 (fünf Jahre Wohnsitz bis 1962).

Wegzugsbesteuerung in Frankreich

Exit tax (article 167 bis CGI)

  • Mindestens 6 der 10 Jahre vor dem Wegzug in Frankreich steuerlich ansässig.
  • Wertpapiere und Gesellschaftsrechte im Gesamtwert von mindestens 800.000 EUR, ODER mindestens 50% der Gewinne einer Gesellschaft.

Nicht realisierte Veräußerungsgewinne (sowie Earn-out-Forderungen und zuvor gestundete Gewinne) werden beim Wegzug so besteuert, als wären sie realisiert worden, mit der Pauschalsteuer (12,8% Einkommensteuer plus Sozialabgaben) oder auf Wunsch mit den progressiven Sätzen.

Wegzugsteuer → · Bin ich noch ansässig? →

Ankunft in Vereinigte Arabische Emirate

Einkommensteuer: 0% · Unternehmensteuer: 0–9%

Aufenthaltsvisum für zwei oder zehn Jahre, gebunden an dein Unternehmen, eine Anstellung oder eine Immobilieninvestition.

Kein Minimum für das Visum. Für die Ansässigkeitsbescheinigung 183 Tage, oder 90 mit Wohnung und Unternehmen vor Ort.

Unternehmensteuer 0 % bis zu einem Gewinn von AED 375,000 und 9 % darüber. In Freizonen 0 % auf qualifizierte Einkünfte. Die Kleinunternehmerentlastung (Umsatz bis AED 3M) wurde bis 2029 verlängert. Hohe Lebenshaltungskosten.

Leben vor Ort

Monatliche Kosten für eine Person, inklusive Miete
Dubai€2.700–3.300
Abu Dhabi€2.300–2.900
Klima
Heißes Wüstenklima; Sommer 40-45°C, milde sonnige Winter 20-26°C.
Direktflüge nach
London, Paris, Frankfurt, New York, Mumbai
Sicherheit
Mittel
Internationale Schulen
Viele
Festnetz-Internet
385 Mbps

Schritte zur Ansässigkeit

  1. 3 WochenRegistrieren Sie eine Freizonen- oder Festlandgesellschaft und holen Sie die Gewerbelizenz
  2. 1 WochenEstablishment Card und Einreisegenehmigung
  3. 1 WochenMedizinischer Test und biometrische Erfassung für die Emirates ID
  4. 1 WochenAufenthaltsvisum wird eingetragen

Insgesamt etwa 6 Wochen

Offizielle Webseiten: Steuerbehörde · Einwanderungsbehörde

Ungefähre Angaben, die sich oft ändern; prüfen Sie sie vor Ihrer Entscheidung.

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