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Umzugsratgeber

Von Spanien nach Malaysia

Was sich steuerlich ändert, wenn Sie von Spanien nach Malaysia ziehen: was Sie heute zahlen, was Sie dort zahlen würden und die Regeln, die Spanien beim Wegzug anwendet.

Was Sie sparen würden

Bei €150.000 Dividenden oder ausländischem Einkommen pro Jahr, verglichen als tatsächlich ansässige Person in jedem Land.

Heute in Spanien€33.380
In Malaysia€0
Unterschied pro Jahr+€33.380

Ganzer Ratgeber: Malaysia →

Wegzug aus Spanien

  • Mehr als 183 Tage in Spanien. Sie sind ansässig, wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien verbringen. Vorübergehende Abwesenheiten zählen als Tage in Spanien, solange Sie nicht Ihre steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nachweisen.
  • Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit oder der wirtschaftlichen Interessen. Sie sind ansässig, wenn der Hauptsitz oder Mittelpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit oder Ihrer wirtschaftlichen Interessen direkt oder indirekt in Spanien liegt, auch wenn Sie dort nur wenige Tage verbringen.
  • Familienvermutung. Spanien vermutet Ihre Ansässigkeit, wenn Ihr (nicht rechtlich getrennt lebender) Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder dort gewöhnlich leben. Sie können dies mit Nachweisen widerlegen.
  • Aufenthalt in Steueroasen. Wenn Sie Ihre Ansässigkeit in einem nicht kooperativen Gebiet geltend machen, kann die Steuerbehörde den Nachweis verlangen, dass Sie dort im Jahr tatsächlich 183 Tage verbracht haben.

Regeln, die Sie auch nach dem Wegzug begleiten können

  • Spanische Staatsangehörige, die in eine Steueroase ziehen, bleiben 4 weitere Jahre ansässig. Spanische Staatsangehörige, die ihren steuerlichen Wohnsitz in ein nicht kooperatives Gebiet verlegen, bleiben im Jahr des Umzugs und in den folgenden vier Steuerjahren in Spanien steuerpflichtig.

Wegzugsbesteuerung in Spanien

Vermögenszuwächse bei Wohnsitzwechsel (art. 95 bis Ley 35/2006 IRPF)

  • Mindestens 10 der 15 Steuerzeiträume vor dem letzten zu erklärenden Zeitraum in Spanien steuerlich ansässig.
  • Aktien oder Fondsanteile mit einem Gesamtmarktwert über 4.000.000 EUR, ODER eine Beteiligung von mehr als 25% an einer Gesellschaft, deren Marktwert für diese Beteiligung über 1.000.000 EUR liegt (im zweiten Fall werden nur diese Anteile besteuert).

Der nicht realisierte Gewinn (Marktwert abzüglich Anschaffungswert) wird so besteuert, als wären die Anteile verkauft worden, und zwar als Kapitaleinkünfte zu den Sparersätzen (19% bis 30%), erklärt im letzten Zeitraum als Ansässiger.

Wegzugsteuer → · Bin ich noch ansässig? →

Ankunft in Malaysia

Einkommensteuer: 0% im Ausland · Unternehmensteuer: 24%

MM2H-Visum (Malaysia My Second Home) oder eine Arbeits- oder Geschäftsgenehmigung.

182 Tage im Jahr, um steuerlich ansässig zu sein.

Ausländische Einkünfte, die ansässige natürliche Personen erhalten, sind bis zum 31. Dezember 2036 befreit. Lokale Einkünfte bis zu 30 %. Gute Lebenshaltungskosten und Verbindungen in ganz Asien.

Leben vor Ort

Monatliche Kosten für eine Person, inklusive Miete
Kuala Lumpur€1.050–1.350
George Town (Penang)€850–1.150
Klima
Tropisches Regenwaldklima; ganzjährig 27-33°C, häufiger Regen am Nachmittag.
Direktflüge nach
London, Dubai, Doha, Singapur, Istanbul
Sicherheit
Hoch
Internationale Schulen
Viele
Festnetz-Internet
168 Mbps

Schritte zur Ansässigkeit

  1. 1 WochenMM2H-Stufe oder DE Rantau / Employment Pass über eine eigene Sdn Bhd wählen
  2. 4 WochenBankkonto eröffnen und Festgeld hinterlegen (MM2H)
  3. 12 WochenAntrag einreichen und bedingte Genehmigung erhalten
  4. 2 WochenGesundheitscheck, Versicherung und Visumeintrag

Insgesamt etwa 19 Wochen

Offizielle Webseiten: Steuerbehörde · Einwanderungsbehörde

Ungefähre Angaben, die sich oft ändern; prüfen Sie sie vor Ihrer Entscheidung.

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