Umzugsratgeber
Von Spanien nach Zypern
Was sich steuerlich ändert, wenn Sie von Spanien nach Zypern ziehen: was Sie heute zahlen, was Sie dort zahlen würden und die Regeln, die Spanien beim Wegzug anwendet.
Was Sie sparen würden
Bei €150.000 Dividenden oder ausländischem Einkommen pro Jahr, verglichen als tatsächlich ansässige Person in jedem Land.
Wegzug aus Spanien
- Mehr als 183 Tage in Spanien. Sie sind ansässig, wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien verbringen. Vorübergehende Abwesenheiten zählen als Tage in Spanien, solange Sie nicht Ihre steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nachweisen.
- Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit oder der wirtschaftlichen Interessen. Sie sind ansässig, wenn der Hauptsitz oder Mittelpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit oder Ihrer wirtschaftlichen Interessen direkt oder indirekt in Spanien liegt, auch wenn Sie dort nur wenige Tage verbringen.
- Familienvermutung. Spanien vermutet Ihre Ansässigkeit, wenn Ihr (nicht rechtlich getrennt lebender) Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder dort gewöhnlich leben. Sie können dies mit Nachweisen widerlegen.
- Aufenthalt in Steueroasen. Wenn Sie Ihre Ansässigkeit in einem nicht kooperativen Gebiet geltend machen, kann die Steuerbehörde den Nachweis verlangen, dass Sie dort im Jahr tatsächlich 183 Tage verbracht haben.
Regeln, die Sie auch nach dem Wegzug begleiten können
- Spanische Staatsangehörige, die in eine Steueroase ziehen, bleiben 4 weitere Jahre ansässig. Spanische Staatsangehörige, die ihren steuerlichen Wohnsitz in ein nicht kooperatives Gebiet verlegen, bleiben im Jahr des Umzugs und in den folgenden vier Steuerjahren in Spanien steuerpflichtig.
Wegzugsbesteuerung in Spanien
Vermögenszuwächse bei Wohnsitzwechsel (art. 95 bis Ley 35/2006 IRPF)
- Mindestens 10 der 15 Steuerzeiträume vor dem letzten zu erklärenden Zeitraum in Spanien steuerlich ansässig.
- Aktien oder Fondsanteile mit einem Gesamtmarktwert über 4.000.000 EUR, ODER eine Beteiligung von mehr als 25% an einer Gesellschaft, deren Marktwert für diese Beteiligung über 1.000.000 EUR liegt (im zweiten Fall werden nur diese Anteile besteuert).
Der nicht realisierte Gewinn (Marktwert abzüglich Anschaffungswert) wird so besteuert, als wären die Anteile verkauft worden, und zwar als Kapitaleinkünfte zu den Sparersätzen (19% bis 30%), erklärt im letzten Zeitraum als Ansässiger.
Ankunft in Zypern
Einkommensteuer: 0% Div. · Unternehmensteuer: 15%
EU-Bürger: einfache Aufenthaltsanmeldung. 60-Tage-Regel mit Wohnung und Tätigkeit auf Zypern.
60 Tage im Jahr mit Wohnung und Tätigkeit auf Zypern, oder 183.
Non-dom: 0 % auf Dividenden und Zinsen für 17 Jahre, zweimal um 5 Jahre verlängerbar für 250.000 € pro Verlängerung. Der Gesundheitsbeitrag von 2,65 %, gedeckelt, fällt weiterhin an. Unternehmensteuer 15 % ab 2026.
Leben vor Ort
Schritte zur Ansässigkeit
- 3 WochenZypriotische Gesellschaft eintragen und Bankkonto eröffnen
- 4 WochenGenehmigung der Business Activities Facilitation Unit oder Aufenthaltserlaubnis der Kategorie F beantragen
- 2 WochenAufenthaltsantrag beim Zivilregister und der Migrationsbehörde einreichen
- 10 WochenBiometrische Erfassung und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis
Insgesamt etwa 19 Wochen
Offizielle Webseiten: Steuerbehörde · Einwanderungsbehörde
Ungefähre Angaben, die sich oft ändern; prüfen Sie sie vor Ihrer Entscheidung.