Zum Inhalt springen

Umzugsratgeber

Von Italien nach Monaco

Was sich steuerlich ändert, wenn Sie von Italien nach Monaco ziehen: was Sie heute zahlen, was Sie dort zahlen würden und die Regeln, die Italien beim Wegzug anwendet.

Was Sie sparen würden

Bei €150.000 Dividenden oder ausländischem Einkommen pro Jahr, verglichen als tatsächlich ansässige Person in jedem Land.

Heute in Italien€39.000
In Monaco€0
Unterschied pro Jahr+€39.000

Ganzer Ratgeber: Monaco →

Wegzug aus Italien

  • Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthalt) für den Großteil des Jahres. Sie sind ansässig, wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Steuerjahr mehr als 183 Tage in Italien befindet (184 in einem Schaltjahr), wobei Tagesbruchteile mitzählen, nach den seit 2024 geltenden Regeln.
  • Domizil: Mittelpunkt des persönlichen und familiären Lebens. Seit 2024 bedeutet Domizil den Hauptmittelpunkt Ihrer persönlichen und familiären Beziehungen, die nun mehr Gewicht haben als wirtschaftliche Interessen. Ein Domizil in Italien für den Großteil des Jahres macht Sie ansässig.
  • Körperliche Anwesenheit. Neu seit 2024: Schon die körperliche Anwesenheit in Italien an mehr als 183 Tagen im Jahr, einschließlich Tagesbruchteilen, macht Sie ansässig.
  • Melderegister der Wohnbevölkerung (anagrafe). Die Eintragung als Einwohner für den Großteil des Jahres begründet eine Vermutung der Ansässigkeit. Seit 2024 kann sie durch Nachweise widerlegt werden; die Eintragung im AIRE (Italiener im Ausland) allein genügt nicht.

Regeln, die Sie auch nach dem Wegzug begleiten können

  • Vermutung bei Umzug in Länder auf der schwarzen Liste. Bei italienischen Staatsbürgern, die sich abmelden und in ein Land auf Italiens Steueroasenliste ziehen, wird vermutet, dass sie weiterhin ansässig sind, sofern sie keinen echten Umzug nachweisen. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.

Wegzugsbesteuerung in Italien

Keine Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen

Privatpersonen, die Aktien oder andere Vermögenswerte privat halten, werden beim Wegzug aus Italien nicht auf nicht realisierte Gewinne besteuert. Die Wegzugsbesteuerung nach article 166 TUIR gilt nur für Unternehmen (Gesellschaften und Einzelunternehmer mit gewerblicher Tätigkeit), die ihren Sitz oder Vermögenswerte ins Ausland verlegen.

Wegzugsteuer → · Bin ich noch ansässig? →

Ankunft in Monaco

Einkommensteuer: 0% · Unternehmensteuer: 0–25%

Aufenthaltskarte mit einer Wohnung in Monaco und einer hohen Bankeinlage.

Tatsächlich dort leben, in der Praxis 183 Tage.

Keine Einkommensteuer, außer für französische Staatsangehörige. Unternehmensteuer 25 %, wenn mehr als 25 % des Umsatzes von außerhalb Monacos stammen. Extrem teurer Wohnraum.

Leben vor Ort

Monatliche Kosten für eine Person, inklusive Miete
Monaco€6.000–8.500
Klima
Mittelmeerklima; warme Sommer 26-30°C, milde Winter 9-14°C.
Direktflüge nach
London, Paris, Frankfurt, Dubai
Sicherheit
Hoch
Internationale Schulen
Wenige

Schritte zur Ansässigkeit

  1. 4 WochenWohnung in Monaco mieten oder kaufen
  2. 4 WochenBankkonto in Monaco mit Einlage eröffnen (oft rund 500.000 EUR)
  3. 4 WochenLangzeitvisum beim französischen Konsulat beantragen (Nicht-EU)
  4. 6 WochenGespräch und Aufenthaltskarte bei der Sûreté Publique

Insgesamt etwa 18 Wochen

Offizielle Webseiten: Steuerbehörde · Einwanderungsbehörde

Ungefähre Angaben, die sich oft ändern; prüfen Sie sie vor Ihrer Entscheidung.

Andere Zielländer ab Italien